Baumgutachten

Wertermittlung

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  Baumgutachten, Baumkartierung, Wertermittlung,
  öffentlich bestellter und vereidigter Baumsachverständiger,
Baumsachverständigenbüro

Wir berechnen den monetären Wert eines Baumes, einer Gehölzgruppe oder eines kompletten Baumbestandes mit dem Sachwertverfahren.

Mit dem Sachwertverfahren “Koch” können Gehölzschäden, die z.B. durch Baggerarbeiten im Wurzelbereich, Stammschäden, die durch einen Verkehrsunfall oder Baumschäden, die durch nicht fachgerechte Schnittmaßnahmen entstanden sind, berechnet und monetär bestimmt werden. Der Verursacher des Schadens kann dann zur monetären Schadensregulierung aufgefordert werden.

Das Sachwertverfahren “Koch” ist durch den Bundesgerichtshof seit dem Kastanienbaumurteil vom
13. Mai 1975 anerkannt.

Die Ermittlung der Herstellungskosten ist der erste Schritt bei der Wertermittlung.

Dabei werden die Kosten für den Baum, für die Pflanzung, für die weitere Pflege bis zur Funktionserfüllung sowie die betriebswirtschaftliche Verzinsung (jährlich 4 %) des eingesetzten Kapitals addiert.

Grundlage aller Kostenrechnungen sind die heute am Markt üblichen Preise und der heutige Aufwand, der betrieben werden muss, um die Pflanzung zu ermöglichen.

“Sonderangebote“ bleiben unberücksichtigt.

Bei der Wertermittlung geht es also nicht um das Errechnen der damaligen Pflanzkosten, sondern immer um die aktuellen Kosten und dem aktuellen Aufwand der betrieben werden muss, um den Baumbestand wieder herzustellen.

Der so errechnete Herstellungswert gilt allerdings nur für eine einwandfreie Pflanzqualität mit einem optimalen Standort. Weist der zu berechnende Baum vor Schadenseintritt Mängel auf, müssen diese vom Herstellungswert abgezogen werden.

Erst jetzt ergibt sich der Zeitwert des Baumes, auf den es beim Schadensersatz ankommt.

Entsprechend dem Wertverlust für das Grundstück auf dem der Baum steht, handelt es sich um einen Teil- oder einem Totalschaden.